Unterhalt von Bächen

Seit 2018 sind die meisten Gemeinden im Kanton Thurgau im Besitz eines Unterhaltskonzepts für Bäche. Für Gemeinden mit einem bewilligten Konzept müssen die Arbeiten lediglich angemeldet werden und es braucht keine wasserbauliche Bewilligung mehr. Der Kanton beteiligt sich an den Unterhaltskosten und die Unterhaltsarbeiten können einfacher “bewilligt” und durchgeführt werden.

 

Eingriffe wie zum Beispiel eine Anpassung der Sohle, Böschungssicherungen oder ein Ersatzbau von Schwellen benötigen oftmals  wasserbauliches Fachwissen und das Vorhaben muss geplant und angemeldet werden.

 

Mit einem Massnahmen-Plan können grössere, zusammenhängende Unterhaltsarbeiten koordiniert umgesetzt werden. Wir unterstützen die Gemeinde mit  konzeptioneller Arbeit, mit unserem wasserbaulichen Fachwissen, bei der Anmeldung / Organisation der Unterhaltsmassnahmen bis hin zur Abrechnung mit dem Kanton.

 

Unsere Leistungen:

• Konzeption und Koordination von Unterhaltsarbeiten

• Abklärungen mit Grundeigentümern, kantonalen Fachstellen und weiteren Akteuren

• Planung, Ausführung und Abrechnung der Unterhaltsarbeiten